Erbschaftsteuer? Ja, aber...

Wenn über die Erbschaftsteuer diskutiert wird, dann dauert es oft nicht lange, bis die Diskutanten sich in eine aufgeregte bis hitzige Stimmungslage steigern und unversöhnliche Standpunkte offenbar werden. Man landet nämlich meist schnell bei der ganz grundsätzlichen Frage, ob der Staat diese Steuer überhaupt erheben sollte. Die einen beklagen eine Doppelbesteuerung von Vermögen, das doch früher, bei seiner Entstehung, schonmal der Einkommensteuer unterworfen war. Sie übersehen dabei aber, daß die Erbschaftsteuer in Deutschland keine Nachlaßsteuer, sondern eine Erbanfallsteuer ist. Andere Diskutanten haben willkürliche, nicht zu rechtfertigende Vorstellungen von einer angeblich gerechten Vermögensverteilung und hoffen, daß eine hohe Steuerlast auf ererbtes Vermögen eine solche Verteilung herstellen könnte. Und wieder andere sehen das Problem pragmatisch. Sie argumentieren, daß eine vernünftig konstruierte Erbschaftsteuer mit moderaten Steuersätzen und breiter Bemessungsgrundlage schon deshalb einen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Budgets leisten sollte, weil eine solche Steuer vermutlich zu geringeren und weniger problematischen Anreizverzerrungen führt als beispielsweise die Einkommensteuer.

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